Teichordnung

Mit dem Erwerb einer Angelkarte werden die Teichordnung und die Geschäftsbedingungen anerkannt.

In Niedersachsen dürfen nach $ 4 Abs 1 TierSchG Fische dürfen nur von einem Fischereischeininhaber oder einer Person mit bestandener Sportfischerprüfung getötet werden. Diese nötigen Kenntnisse können durch den Fischereischein oder den Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung belegt werden. Ohne diesen Nachweis dürfen Angler nur in Begleitung einer Person angeln, die über die nötigen Kenntnisse verfügt. Die Begleitperson ist dann auch für das waidgerechte Töten der Fische verantwortlich.
Das Halten geangelter Fische ist verboten. Geangelte Fische müssen mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden.

Fangfähige Fische sind erst zu betäuben und dann vom Haken zulösen. Sie sind durch Betäubung (starker Schlag auf den Kopf) und Blutentzug (Herzstich) zu töten. Lebendhälterung ist verboten. Die Angelberechtigung ist dem Personal, Personen vom Ordnungsamt oder Fischereiamt nach Aufforderung zu zeigen.
Das Ausnehmen der Fische ist am Gewässer verboten. Die Landes- und Bundesfischereigesetze müssen eingehalten werden.

Das Angeln am „Angelpark Lafferde“ ist nur mit einer gültigen Angelkarte erlaubt (Ausnahme: Tagesangler dürfen frühestens ab 6:00 Uhr auf das Gelände und angeln.). Diese ist morgens bis 8:00 Uhr am Angelplatz zu bezahlen und danach am Wohnwagen beim Inhaber zu erwerben. Ist der Inhaber am Wohnwagen nicht anzutreffen, darf geangelt werden, wobei die Angelkarte sofort nach Eintreffen des Inhabers am Wohnwagen unverzüglich bezahlt werden muss. Die Angelkarte (Erlaubnis) ist nicht übertragbar und gilt für eine Person (personengebunden).

Nachtkarten sind bis 17:00 Uhr beim Inhaber am Wohnwagen zu erwerben. Wird jemanden nachts ohne Karte erwischt wird, kostet die Karte 100€!

Falls Sie sich den See anschauen oder einen Angler besuchen möchten, parken Sie bitte auf derm Besucherparkplatz. Sonst versperren Sie die Straße für andere Angler. Die Besucherparkplätze finden Sie hier.

Das Spoonangeln und Flugangeln ist grundsätzlich erlaubt, wenn keine anderen
Angeler gestört werden. Das heißt nur an bestimmten Plätzen ( je nach
Besucherzahl). Den Anordnungen des Aufsichtspersonals bzw. des Inhabers ist Folge zu
leisten.

Die Fangbegrenzung von 10 kg darf nicht überschritten werden. Sollte diese Grenze überschritten werden kann vom Inhaber oder Aufsichtspersonal ein sofortiger Platzverweis aussprechen. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit.

Das Angeln am „Angelpark Lafferde“ erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Angler haftet für alle von ihm verursachten Schäden, auch Personenschäden, die er selbst erleidet oder anderen zu fügt. Angeln im Winter: Der See wird so lange wie möglich beangelbar gehalten. Das Betreten der Eisfläche erfolgt nur auf eigene Gefahr.

Die Angelplätze sind durch ein Schild mit einer Nummer in der Mitte gekennzeichnet. Der Angelplatz erstreckt sich bis jeweils 1,50 m rechts und links des Schildes. Eine dritte oder vierte Rute berechtigt zu keinem weiterem Angelplatz. Angelplätze dürfen nicht freigehalten werden. Jeder Angler hat seinem Nachbarn die Landung eines großen Fisches zu ermöglichen, indem er seine Ruten einholt. Campingmobile und -Anhänger dürfen grundsätzlich nicht abgestellt werden . Nur mit ausdrücklicher Genehmigung vom Inhaber darf diese an bestimmten Stellen am „Angelpark Lafferde“ erfolgen.

Jeder Angler ist zur Schonung und Sauberkeit des Geländes verpflichtet. Wer seinen Abfall, besonders Angelschnüre, haken etc., am Gewässer liegen lässt, verliert sofort seine Angelberechtigung (Angelkarte) und bezahlt 20€ Reinigungsgebühr. Das Gelände ist nach der Angelzeit zu räumen – Angeln rausnehmen reicht nicht. Der Platz muss frei und sauber sein.

Lärm und große Lichtquellen sind zu vermeiden. Baden und offenes Feuer sind verboten. Das Grillen darf nicht auf dem Boden, sondern ist nur in einer Grillschale erlaubt. Stark betrunkene Angler müssen das Gelände verlassen.  
Zum Schutz der Ufer und der Böschung ist der Pflanzenbewuchs nicht zu beschädigen. Die Toiletten sind zu benutzen.

Das Anfüttern mit Maden, Würmer, Köderfische und alle anderen Mittel oder Lockstoffe sind verboten. Der Besitz von Pellets oder jeglichen Angelfutter fuhrt zu einem sofortigen Platzverweis. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit.

Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Das Personal kann (Tages)Verbote aussprechen und handelt im Interesse des Inhabers.
Verstößen gegen die Gewässerordnung führen zu einem sofortigen Platzverweis. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit.

Foto oder Filmaufnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Betreibers erlaubt.
Die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage wird nur durch eine Einwilligung der Person vollzogen. Das aktive Hinzutreten zum Zweck einer Aufnahme wird als Einwilligung der Fotoaufnahme und -veröffentlichung gewertet (konkludentes Verhalten).

Der Abgebildeten hat das Recht seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO). Dies muss schriftlich per E-Mail  an info-avantgart@web.de erfolgen.

Fischart Schonzeit Mindestmaß
Aal Keine 35 cm
Bachforelle 15.10 – 15.02 25 cm
Hecht 01.02 – 15.04 40 cm
Wels Keine 50 cm
Stör Keine 100 cm
Zander 15.03 – 30.04 40 cm
     
Quelle:https://angelmagazin.de/schonzeiten/niedersachsen/

Letzte Aktualisierung: 06.11.2022